Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C

Eintägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5.

Das Thema Asbest rückt durch TV und Presse immer mehr in das Gesundheitsbewusstsein der Öffentlichkeit und die weite Verbreitung in der bestehenden Bausubstanz ist inzwischen allgemein bekannt. Es werden auch immer weitere der früher verwendeten Baustoffe in Liste der verdächtigen Gefahrstoffe aufgenommen, sodass uns dieses Thema leider noch lange begleiten wird.
Der erworbene Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 C für Tätigkeiten mit geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs für das Glaserhandwerk verliert aber seine Gültigkeit 6 Jahre nach Ihrer bestandenen Prüfung. Dieses eintägige Seminar verlängert Ihre Sachkunde um weitere 6 Jahre, eine Prüfung am Ende des Seminars ist hier nicht notwendig. Sie werden hier durch unsere sachkundigen Referenten über die neuesten Entwicklungen und Vorschriften informiert, Ihr bereits vorhandenes Wissen wird aufgefrischt und erweitert. Damit sind Sie auch weiterhin in der Lage, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten auszuführen. Der Lehrgang ist selbstverständlich bundesweit staatlich anerkannt
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Referenten
Florian S. Fürst BDB B.Eng., Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
Dipl.-Des. Ralph Matthis, Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
Detlef Knapp, Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
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Ablaufplan
1. Seminartag
09:00   Eigenschaften, Verwendung und neue Fundstellen | Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerken | Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
12:15   Mittagspause
13:15   Technische und organisatorische Maßnahmen | Persönliche Schutzausrüstung
16:15   Ende des Seminartages
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Termine
06.03.2024   Hadamar
03.04.2025   Hadamar
* Online-Live-Seminare: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrofon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge und Zertifikatslehrgänge.
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Seminargebühren
290,00 € + 15,00 € Lehrmaterial (zzgl. MwSt.)
für Mitglieder einer Glaserinnung, die dem BIV angehört

350,00 € + 15,00 € Lehrmaterial (zzgl. MwSt.)
für Nichtinnungsmitglieder
In den Gebühren sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Mittagsverpflegung für Präsenzseminare enthalten. 
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Downloads
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