Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C

Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C

Zweitätiger anerkannter Ausbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C.

Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in Deutschland in vielen Bauprodukten verwendet, die sich noch heute in den Bauwerken befinden. Auch im Fensterkitt wurde Asbest beigemischt, was diesen Kitt auch zum Gefahrstoff macht. Da äußerlich die Kontamination mit Asbest nicht erkennbar ist, muss generell von asbesthaltigem Kitt ausgegangen werden. Die Asbestfreiheit kann nur über eine Beprobung bestätigt werden. Für den Umgang von asbesthaltigen Material gibt es strenge Vorschriften in der TRGS 519. Unter anderem wird gefordert, dass ein Verantwortlicher einen Sachkundenachweis für die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen) mit Asbest benötigt.
Für das Glaserhandwerk ist ein vereinfachtes Arbeitsverfahren genehmigt worden, jedoch wird der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ebenfalls gefordert.
Mit der Teilnahme an dieser zweitägigen Schulung, die mit einer Prüfung und der Zertifizierung zum anerkannten "kleinen Asbestschein" endet, dürfen Sie auch asbesthaltige Kittfenster reparieren, sanieren und entsprechende Kittproben entnehmen.
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Referenten
Florian S. Fürst BDB B.Eng., Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
Dipl.-Des. Ralph Matthis, Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
Detlef Knapp, Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
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Ablaufplan
1. Seminartag
09:00   Eigenschaften, Verwendung, Vorschriften
12:15   Mittagspause
13:15   Personelle Anforderungen und sicherheitstechnische Maßnahmen
17:30   Ende des Seminartages

2. Seminartag
08:00   Sicherheitstechnische Maßnahmen und Verfahren für das Glaserhandwerk
12:15   Mittagspause
13:15   Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen und Zusammenfassung
15:45   Prüfung
17:00   Mitteilung der Ergebnisse und Ausgabe der Zeugnisse
17:30   Ende des Seminartages
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Termine
15.-16.04.2024   Hadamar
24.-25.02.2025   Hadamar
23.-24.09.2025   Hadamar
* Online-Live-Seminare: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrofon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge und Zertifikatslehrgänge.
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Seminargebühren
405,00 € + 15,00 € Lehrmaterial + 80,00 € Prüfungsgebühren (zzgl. MwSt.)
für Mitglieder einer Glaserinnung, die dem BIV angehört

495,00 € + 15,00 € Lehrmaterial + 80,00 € Prüfungsgebühren (zzgl. MwSt.)
für Nichtinnungsmitglieder
In den Gebühren sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Mittagsverpflegung für Präsenzseminare enthalten. 
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Downloads
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